Aktuelles
Emmertinger Faschingszug am Samstag,11.02.2012
Oiz, Oiz! Schnoiz, Schnoiz!
Hochverehrte und vom Narrenvirus gepeinigte Faschingsfreunde!
Als Sprecher des Emmertinger Elferrats freue ich mich unbandig euch mit unserem Faschingsruf begrüßen zu dürfen. Eigentlich wollten wir euch mit einem Grußwort begrüßen. Da aber unser Grußwortbeauftragter gerade von seiner Brotzeit nicht wegkommt, begrüßen wir alle Faschinger und Faschingerinnen diesmal ohne Grußwort. Aber das ist eh wurscht, denn wichtig ist, dass ihr alle zum Emmertinger Faschingszug am Samstag, 11.02.2012 kommt. Losgehen, -fahren oder –schieben werden wir wie immer um 14.11 Uhr. Die Anmeldungen flattern nur so herein aber Emmerting hat ziemlich viele Straßen, da können schon einige Wagen und Fußgruppen rundum ziehen. Ziehen, also ganz gemütlich fahren oder gehen, wohlgemerkt, denn wir veranstalten ja kein Faschingsrennen. Sonst kommen ja die Zuschauer mit dem Zuschauen gar nicht nach. Apropos Nachkommen! Nachkommen dürfen selbstverständlich mitgenommen werden! Nachkommen dürfen aber auch eure persönlichen Faschings-Fangruppen sein. Irgendwer muss schließlich die ganzen Guatl der Emmertinger Guatlmischung aufklauben. Der Bauhof hat eh schon genug Arbeit mit unserem Zug. Auf alle Fälle werden wir auch beim soundsovielten Faschingszug seit Erfindung des Steckerleises wieder eine Mordsgaudi haben!
Der Emmertinger Elferrat freut sich dementsprechend auch im Namen unseres Bürgermeisters Josef Maier und der ganzen Gmoa auf euer vieltausendfaches Erscheinen!
Mit einem dreifachen Oiz, Oiz! Schnoiz, schnoiz!
Anton Maier
SdEE (im Namen aller MdEE)
Einladung der Gemeinden Emmerting und Mehring
Bürgerball
am 28.Januar 2012
um 20.00 Uhr
Einlass: 19.00 Uhr
im Gasthof Schwarz in Hohenwart
Zum Tanz spielen
die "Rogglfinger-Buam"
Auftritt der Showtanzgruppen
"Calimeros" und "Crazy Girls"
Vorstellung des Ballkönigspaars
Verlosung mit schönen Preisen
Eintritt 9,00 €
Kartenvorverkauf ab Freitag, 13.01.2012
bei VR meine Raiffeisenbank eG in Emmerting und Mehring
Die Gemeinde Emmerting verkauft
ein Baugrundstück
an der Adalbert-Stifter-Straße
Gesamtfläche 640 m²
Interessenten werden gebeten, bei der
Gemeinde Emmerting, Untere Dorfstr. 3, 84547 Emmerting
einen schriftlichen Antrag einzureichen.
Für weitere Auskünfte steht 1. Bürgermeister Maier
Tel. 08679/9873-12 oder das gemeindliche Bauamt
Tel. 08679/9873-19 zur Verfügung.
Gemeinde Emmerting Flurkarte-Plan
Josef Maier
1. Bürgermeister
Umstellung auf digitales Satelliten-Fernsehen
Satelliten-Fernsehen: ab 30. April 2012 nur noch digital!
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
Die Zukunft des Fernsehens ist digital. Das gilt auch für Fernsehzuschauer, die ihre Programme
zuhause über eine Satellitenschüssel empfangen. Bislang wird dasselbe Programm parallel in
unterschiedlichen Qualitäten ausgestrahlt: analog, digital in Standardqualität und teilweise digital
in hochauflösender Qualität. Das wird sich ändern. Denn am 30. April 2012 beenden alle deutschen
Fernsehsender die analoge Ausstrahlung ihrer Programme über Satellit. Davon betroffen sind alle
Zuschauerinnen und Zuschauer, die ihre Programme noch analog empfangen. Sie müssen spätestens
bis zum 30. April 2010 auf digitalen Empfang umstellen. Nicht betroffen sind diejenigen, die via Kabel
(analog oder digital), DVB-T, über IPTV (Internet Protocol Television) oder bereits über digital über Satellit
empfangen. Eine einfache Methode, um festzustellen, ob man von der Abschaltung des analogen
Satellitensignals betroffen ist, ist der Blick auf die Videotextseite 198, die im Bayerischen Fernsehen,
Im Ersten und bei anderen Programmen gesendet wird. Erscheint dort ein Hinweis auf die
Abschaltung des analogen Satellitensignals, ist der Empfang noch analog und es gilt zu handeln.
Alternativen
Grundsätzlich sind betroffene Zuschauer und Betreiber von Satelliten-Gemeinschaftsanlagen gut beraten,
den Umstieg auf Digitalfernsehen schon jetzt zu planen, um eventuelle Engpässe oder Mehrkosten kurz
vor der Abschaltung zu vermeiden. Alternativ stehen verschiedene digitale Empfangswege zur Verfügung:
Satellit (DVB-S), Kabel (DVB-C), Antenne (DVB-T) und IPTV. Um digital über Satellit fernsehen zu können,
ist ein DVB-S-Receiver für jedes Fernsehgerät oder ein Fernseher mit integriertem DVB-S-Receiver
erforderlich. Bei älteren Anlagen kann auch der Austausch des LNB (Low Noise Blockconverter) an der
Satellitenschüssel notwendig sein, sofern er noch nicht digitaltauglich ist. Für den Empfang aller Landes-
und Regionalprogramme ist ein Empfangsgerät nötig, das die dynamische PMT-Umschaltung (Programm
Map Table) unterstützt. Die PMT-Umschaltung ermöglicht dem Zuschauer den Empfang von lokalen/regionalen
Programmfenstern. Die Dritten Programme der ARD sowie die Privatsender SAT. 1 und RTL nutzen diese
Möglichkeit zur Ausstrahlung ihrer Regionalsendungen.
Aktionswoche "klardigital 2012"
Im Rahmen von "klardigital 2012", einer gemeinsamen Initiative der deutschen Programmveranstalter, findet
vom 30. April 2011 bis 6. Mai 2011 eine bundesweite Aktionswoche statt. Bestandteile der Kampagne sind
Servicebeiträge über die Beendigung der analogen Satellitenverbreitung, ein TV-Spot, Laufbänder im Programm,
der Internetauftritt www.klardigital.de sowie der Analog-Digital-Check auf der Videotextseite 198 der größten
Programmanbieter (siehe oben).
Die Vorteile des digitalen Satelliten-Empfang
Für betroffene Zuschauer lohnt der Umstieg auf digitales Fernsehn schon heute. Denn das digitale Fernsehen
bietet eine hervorragende Bild- und Tonqualität - in Perfektion mit HDTV und Dolby Digital - und zugleich eine
größere Programmvielfalt als das analoge PAL-Fernsehen. Zudem ist es unempfindlicher gegenüber Störungen.
Das digitale Programmbouquet der ARD ist unverschlüsselt und ohne zusätzliche Kosten zu empfangen:
Es umfasst neben dem Ersten und den Dritten Programmen auch alle Landes- und Regionalsendungen. Hinzu
kommen die Digitalprogramme EinsExtra, EinsFestival und EinsPlus, der Bildungskanal BR-alpha sowie die
Partnerprogramme ARTE, PHOENIX, 3sat und Ki.KA und attraktive Zusatzdienste wie die Elektronische
Programmvorschau der ARD. Mit in dem Paket sind alle Hörfunkprogramme der ARD-Landesrundfunkanstalten,
darunter auch neun BR-Radiowellen.
Wichtige Informationsadressen
Auf den Internetseiten www.klardigital.de, www.ard-digital.de und www.br-online.de/satellit sowie beim ARD
Digital-Zuschauerservice unter Telefon: 01805/001495 (14 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz und
maximal 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen) oder per E-Mail unter: info@ard-digital.de gibt es weitere Informationen.
Kein Versand einer neuen Lohnsteuerkarte
Karte des Jahres 2010 behält auch für 2011 ihre Gültigkeit
In diesem Jahr erfolgt kein Versand einer Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält
auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt damit die Weitergabe der Lohnsteuerkarte an
den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende
vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug
im Jahre 2011 zugrunde legen. Benötigen Sie während des Jahres 2010 eine Lohnsteuerkarte,
wird diese noch von der Gemeinde ausgestellt.
Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt
auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer,
die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier
kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche
Identifikationsnummer (IdNr), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt
und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese unabhängig
vom Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte
2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den
Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen, z. B. Eintragung der
Steuerklasse I ab 2011, weil die Ehe in 2010 aufgelöst wurde und somit die Voraussetzung
für die Steuerklasse III weggefallen ist. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse
II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für
Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahrs jedoch entfällt.
Auch wenn sich ein für das Jahr 2010 eingetragener Freibetrag verringert (z. B. geringere
Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Verringerung eines Verlustes
aus Vermietung und Verpachtung), kann dies ohne eine Korrektur zu erheblichen
Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen. Die Herabsetzung
des Freibetrags kann beim Finanzamt beantragt werden.
Nach Einführung des elektronischen Verfahrens (voraussichtlich im Jahr 2012) müssen
sämtliche antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt
beantragt werden.
Hintergrund für die Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010 ist die Umstellung auf ein zeitgemäßes
elektronisches Verfahren. In diesem Zusammenhang wechselt ab dem Jahr 2011
die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel,
Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden
auf die Finanzämter. Die Finanzämter können bereits im Jahr 2010 zuständig werden,
falls die Änderungen den Lohnsteuerabzug 2011 betreffen. Dadurch entfällt für diese
Fälle der Kontakt mit den Städten und Gemeinden. Für Änderungen der Meldedaten an sich
(z. B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder Austritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig.
Für das neue Verfahren müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber
nur noch das Geburtsdatum und die IdNr mitteilen sowie die Auskunft geben, ob es sich um
das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Mit Hilfe dieser Informationen werden
dem Arbeitgeber die lohnsteuerlichen Daten des Arbeitnehmers elektronisch durch die
Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt.
Hat das Arbeitsverhältnis auch schon im Jahr 2010 oder 2011 bestanden, liegen dem Arbeitgeber
die erforderlichen Informationen (Geburtsdatum und IdNr) zum Abruf der Elektronischen
LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bereits vor. Diese wurden auf der Lohnsteuerkarte
2010 oder auf der Ersatzbescheinigung des Jahres 2011 aufgedruckt.
Mehr Informationen finden Sie unter www.elster.de
Lesen Sie hierzu auch das Infoschreiben des Bundesministerium der Finanzen
01.02.2010 - Neues Design ist online
Seit 01.02.2010 präsentiert sich die Homepage der Gemeinde Emmerting in neuem Gewand.
Ein frisches Design und übersichtliche Gliederung helfen dem Besucher, alle wichtigen Infos über die Gemeinde zu erfahren. Ein integrierter Veranstaltungskalender hält zuverlässig über alle wichtigen Termine auf dem laufenden.
Jede Seite kann zudem als PDF-Datei auf dem heimischen Computer abgespeichert oder auch ausgedruckt werden. Eine Weiterleitung interessanter Inhalte per Email ist ebenfalls möglich.
Ergänzungswüsche oder Verbesserungsvorschläge bitten wir an Franz Schmidhammer zu senden.