Information Ehegattennotvertretung für Bürger/innen der VG Emmerting-Mehring
Ehegattennotvertretung – ein Ersatz für die Vorsorgevollmacht? Bisher galt: Ehegatten oder Eltern und volljährige Kinder können sich gegenseitig nur mit umfassender Vollmacht rechtlich vertreten. Sie ersetzt eine rechtliche Betreuung Zum 01.01.2023 trat aber ein sog. Ehegatten-Notvertretungsrecht in Kraft. Nun fragen…